Die sogenannte „Fast-Track-Promotion“ ist eigentlich schon seit dem Beschluss des Universitätsgesetzes 2002 möglich. Das Rektorat an der Uni Innsbruck hat aber erst im Jahr 2010 eine entsprechende Richtlinie erlassen, wie das denn nun genau funktionieren soll. Im Gesetz wird nämlich die genaue Regelung den jeweiligen Rektoraten überlassen. Problem war das aber keines. Denn eine Fast-Track-Promotion ist an der Uni Innsbruck überhaupt noch niemals vorgekommen. Selbst Bernhard Fügenschuh, der Vizerektor für Lehre und Studierende in Innsbruck, hatte von dieser Möglichkeit noch nichts gehört – einfach deswegen, weil der Fall bei ihnen tatsächlich noch nie eingetreten ist.
Der Weg auf die Überholspur
Aber: Nicht jeder Bachelorstudierende kann sich jetzt schon die Hände reiben und sich auf den Doktor freuen – ganz so einfach ist es dann doch nicht, den Master zu überspringen. Ein paar Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Im Universitätsgesetz heißt es dazu:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium kann auch durch den Abschluss eines […] Bachelorstudiums nachgewiesen werden, wenn [dieses] innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg abgeschlossen wurde. (§64 Abs. 5 UG)
Die generelle Möglichkeit wird einem also eingeräumt, solange man in der Mindeststudienzeit liegt und sich in seinen Leistungen beim Bachelorstudium besonders hervorgetan hat. Was genau aber jetzt „besonderer Studienerfolg“ bedeutet, das gibt das Rektorat vor. Im Mitteilungsblatt der Uni Innsbruck Nr.47 von 2010 ist festgelegt, dass die Zulassung zum Doktoratsstudium nur dann erfolgen kann, wenn:
- alle Module des Bachelorstudiums mit der Note „sehr gut“ beurteilt wurden,
- die schriftliche Zusage einer oder eines Angehörigen der Universität Innsbruck mit Lehrbefugnis über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung der Dissertation als Hauptbetreuerin oder Hauptbetreuer vorliegt und
- die Antragstellerin oder der Antragsteller die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Doktoratsstudiums mitbringt.
Einen Notendurchschnit von 1,0 und einen Doktorvater oder eine Doktormutter braucht es also – na, wenn es sonst nichts ist. Beim Antrag auf eine solche Fast-Track-Promotion muss man außerdem ein Motivationsschreiben sowie ein Exposé zum Dissertationsthema abgeben. Auf dieses Prozedere folgt dann ein persönliches Gespräch vor einem Gremium, in dem u.a. der Vizerektor für Forschung, der jeweilige Studiendekan und weitere fachliche Lehrpersonen sitzen.
Die Mittelspur: Kombinierte Master- und Doktoratsstudien
Seit der UG-Novelle im vergangenen Jahr kann man auch auf andere Art und Weise direkt nach dem Bachelorabschluss mit dem Doktor beginnen – allerdings in Kombination mit einem Masterstudium. Diese Kombi hat eine Mindestdauer von fünf Jahren. Nach 120 ECTS-Punkten kann man einen Zwischenabschluss als Master machen. Man fragt sich, worin jetzt genau der Unterschied liegt zwischen dem normalen Master- und Doktoratsstudium und der Kombination. Gute Frage. Auch Vizerektor Fügenschuh kommt über den Sinn des Ganzen ins Grübeln – schließlich braucht diese Kombination ja exakt gleich lang wie der reguläre Weg vom Master zum Doktor.
Abschluss für Superhirne
Eine Fast-Track-Promotion ist also wirklich nur etwas für akademische Überflieger. Hat man aber erst den Bachelorabschluss mit einem Schnitt von 1,0 geschafft, dann ist auch die höchstmögliche Auszeichnung für Studienleistungen in Österreich nicht mehr weit: die Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae (kurz: sub auspiciis). Diese winkt all jenen, die nicht nur die Matura mit Auszeichnung bestanden haben, sondern zusätzlich auch noch alle Prüfungen im Studium mit “sehr gut” abgelegt und eine ausgezeichnete Dissertation geschrieben haben. In der Zeit seit 1945 haben unter den Abertausenden Studierenden an der Uni Innsbruck insgesamt nur 181 Promovierende diese Auszeichnung erhalten – sie sind also in etwa so rar gesät wie Fast-Track-Promotionen.
Was man davon hat? Jede Menge Ruhm und Ehre sowie die Überreichung eines Rings durch Seine Kaiserliche und Königliche Majestät – äh, nein, natürlich, den Bundespräsidenten von Österreich.
Diesen Artikel findest du auch in unserer Oktober-Ausgabe 2022.